Hitzebehandlung

Wir sind in der Lage, für Verpackungen, die in nicht EU-Länder, wie z.B. nach USA, Mexiko, China, Neuseeland und Australien geliefert werden, Hitzeschutzbehandlungen lt. ISPM 15 durchzuführen und das dafür notwendige Zertifikat auszustellen. Die Firma Hailfinger besitzt die amtliche Registriernummer, die notwendig ist, um Exporte in nicht EU-Länder durchzuführen.

Folgende Voraussetzungen müssen für einen reibungslosen Export von Holzverpackungen nach China gewährleistet sein. Für die anderen o. g. Länder sind nicht alle Punkte zwingend vorgeschrieben.

  • Das Holz muss vollständig entrindet sein (debarked), Abkürzung DB
  • Das Holz muss einer Hitzebehandlung unterzogen worden sein (Sirexbehandlung), Abkürzung HT
  • Die Verpackung bzw. das Verpackungsholz muss mit der amtlichen Registrierungsnummer der behandelnden Firma, den Kürzeln DB und HT sowie dem Behandlungsort versehen sein.

Für Kisten und Paletten, die aus Sperrholz oder OSB-Platten oder ähnlichem, also nicht aus naturbelassenem Holz hergestellt sind, gibt es für China eine "Nonwood-Erklärung", die Sie ebenfalls von uns erhalten.